Veröffentlicht: 04.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Hersteller von Produkten mit geschützten geografischen Angaben, wie Aachener Printen oder Nürnberger Rostbratwurst, können sich zwar künftig selbst verpflichten, Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten. Die Regelung wurde aber abgeschwächt: Statt durch die EU-Kommission kontrolliert, können die Hersteller die Kriterien frei gestalten. Einzige Bedingung: Sie müssen über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Die europäischen Grünen kritisieren das und befürchten Greenwashing.