Veröffentlicht: 24.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Sorgfaltspflichten der Unternehmen könnten sich auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränken, Überprüfungen von Lieferanten auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltschäden wären nur noch jedes fünfte Jahr fällig. Das sind die Pläne der EU-Kommission für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), wie aus einem Entwurf für das Omnibus-Gesetz zum Bürokratieabbau hervorgehen.
Der Vorschlag soll am Mittwoch veröffentlicht werden. Bis dahin kann es aber noch größere Änderungen an dem Entwurf geben: Die sozialistische Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sei bis Mitte vergangener Woche kaum eingebunden gewesen, heißt es in Brüssel.