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Steuerpolitik

Steuergesetz: Koalition plant Pauschale für Car-Sharing und E-Scooter

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Veröffentlicht: 10.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

E-Scooter sollen künftig vereinfacht versteuert werden können, wenn Arbeitgeber sie für ihre Mitarbeiter finanzieren.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 in die Früh-Koordinierung der Regierung gegeben. Der Entwurf liegt Table.Briefings vor. Auf das Jahr gerechnet führen die Änderungen im Steuerrecht zu Mehreinnahmen von 110 Millionen Euro. Grund sind Anpassungen an das EU-Recht, aber auch politische Maßnahmen zur Stärkung bestimmter Branchen oder zur Vereinfachung.

Im Einzelnen sind geplant:

  • Steuerrabatt für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird verlängert, um klimabedingte Ernteausfälle überbrücken zu können
  • Pauschalbesteuerung des Mobilitätsbudgets: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn umweltschonende Mobilitätsdienstleistungen finanzieren wie Car-, Bike-Sharing oder E-Scooter, sollen diese künftig mit 25 Prozent bis zu einer Summe von 2.400 Euro pro Jahr pauschal und damit vereinfacht besteuert werden. Dienstwagen und Job-Tickets bleiben davon unberührt.
  • Bonusangebote von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zu einer Höhe von 150 Euro bleiben steuerlich verschont.
  • Vereinfachungen bei der Grunderwerbssteuer, sodass Doppelzurechnungen von Grundstücken bei Unternehmen künftig vermieden werden.
  • Gute Nachrichten für Hobby-Bierbrauer: Haus- und Hobbybrauer dürfen künftig bis zu einer Freigrenze von fünf Hektoliter (bisher zwei) Bier steuerfrei produzieren.

Auch bei der Körperschaftsteuer sind einige Änderungen geplant. Den kompletten 240-seitigen Entwurf können Sie hier einsehen.

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