Veröffentlicht: 10.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
E-Scooter sollen künftig vereinfacht versteuert werden können, wenn Arbeitgeber sie für ihre Mitarbeiter finanzieren.
Änderungen bei Steuerrabatten, Bonusangeboten von Krankenkassen und für Hobby-Bierbrauer: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht einige Neuerungen vor.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 in die Früh-Koordinierung der Regierung gegeben. Der Entwurf liegt Table.Briefings vor. Auf das Jahr gerechnet führen die Änderungen im Steuerrecht zu Mehreinnahmen von 110 Millionen Euro. Grund sind Anpassungen an das EU-Recht, aber auch politische Maßnahmen zur Stärkung bestimmter Branchen oder zur Vereinfachung.
Im Einzelnen sind geplant:
Steuerrabatt für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird verlängert, um klimabedingte Ernteausfälle überbrücken zu können
Pauschalbesteuerung des Mobilitätsbudgets: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Lohn umweltschonende Mobilitätsdienstleistungen finanzieren wie Car-, Bike-Sharing oder E-Scooter, sollen diese künftig mit 25 Prozent bis zu einer Summe von 2.400 Euro pro Jahr pauschal und damit vereinfacht besteuert werden. Dienstwagen und Job-Tickets bleiben davon unberührt.
Bonusangebote von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zu einer Höhe von 150 Euro bleiben steuerlich verschont.
Vereinfachungen bei der Grunderwerbssteuer, sodass Doppelzurechnungen von Grundstücken bei Unternehmen künftig vermieden werden.
Gute Nachrichten für Hobby-Bierbrauer: Haus- und Hobbybrauer dürfen künftig bis zu einer Freigrenze von fünf Hektoliter (bisher zwei) Bier steuerfrei produzieren.
Auch bei der Körperschaftsteuer sind einige Änderungen geplant. Den kompletten 240-seitigen Entwurf können Sie hier einsehen.