Veröffentlicht: 03.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Eltern müssen einer schulischen Anwendung von Künstlicher Intelligenz nicht zustimmen. Das gilt auch für minderjährige Schüler. So sieht das jedenfalls der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann. Der Datenschützer mischt sich damit in eine Diskussion um die Nutzung von ChatGPT über Dritt-Accounts durch Lehrkräfte und Schüler ein. Eine Änderung der „terms of business“ von OpenAI für Drittanbieter hatte verlangt, dass bei der Nutzung durch Minderjährige die Eltern zustimmen müssen. (Table.Media berichtete)