Veröffentlicht: 05.06.2025,
Letzte Aktualisierung: 05.06.2025

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist nachträglich an einer entscheidenden Stelle verändert worden. In der Version, die den Abgeordneten und der Presse zugestellt wurde, steht an Stelle 282-283 unter dem Kapitel Außenwirtschaftsgesetz: „Für kritische Komponenten in unserer Infrastruktur müssen höchste Sicherheitsanforderungen gelten. In sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur dürfen künftig ausschließlich Komponenten aus vertrauenswürdigen Staaten verbaut werden.“