Veröffentlicht: 19.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Eigentlich ist der Auftrag klar: Aus dem vom Bundestag beschlossenen Sondervermögen im Umfang von insgesamt 500 Milliarden Euro sollen „zusätzliche“ Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz finanziert werden; so steht es im Artikel 143h, der im März neu ins Grundgesetz eingefügt wurde. Doch nur bei den Infrastruktur-Investitionen gibt es eine Regelung, wie diese Zusätzlichkeit einigermaßen sicherzustellen ist – nämlich indem die Investitionsquote im Kernhaushalt mindestens bei zehn Prozent liegen muss, damit das Sondervermögen genutzt werden darf. Bei den 100 Milliarden Euro, die in den nächsten zehn Jahren in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen sollen, gibt es dagegen keine vergleichbare Vorgabe.