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Flottengrenzwerte

EU-Rechnungshof: CO₂-Obergrenzen für Pkw wirkungslos

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Veröffentlicht: 25.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die CO₂-Flottengesetzgebung hat bis 2020 den CO₂-Ausstoß von Neufahrzeugen kaum gesenkt.

Die EU-Flottengesetzgebung für Pkw hat nicht dazu geführt, den CO₂-Ausstoß neu zugelassener Fahrzeuge im erwünschten Umfang zu senken. Erst nach 2020, also elf Jahre nach Inkrafttreten der ersten Flottenregeln, die den Herstellern spezifische Obergrenzen für den CO₂-Ausstoß ihrer Neuwagenflotte vorschreibt, begannen die CO₂-Emissionen von Pkw deutlich zurückzugehen. Der Rückgang war zudem nur dem höheren Marktanteil von batterieelektrischen Fahrzeugen geschuldet. Der CO₂-Ausstoß von neuen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor nahm nicht nennenswert ab.

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