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Klimaschutz: Rechtsgutachten hält Rückschritte in der Regel für unzulässig.

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Veröffentlicht: 17.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Thomas Heilmann, Vorsitzender der Klimaunion

Die neue Bundesregierung darf bei den Klimazielen nicht ohne Weiteres hinter die bisherigen Planungen zurückfallen. Zu diesem Ergebnis kommt ein umfangreiches Rechtsgutachten, das die der CDU/CSU nahestehende Klimaunion in Auftrag gegeben hat. Die beiden als konservativ geltenden Jura-Professoren Christian Calliess aus Berlin und Gregor Kirchhof aus Augsburg argumentieren darin, dass internationale Abkommen, EU-Recht, das Grundgesetz und das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2021 „eine Art normatives Nicht-Verschlechterungsprinzip“ zur Folge hätten. Gesetzesänderungen, die für den Klimaschutz nachteilig sind, dürften darum nur vorgenommen werden, „wenn vorrangige Gemeinwohlinteressen diese rechtfertigen“. Praktisch bedeute dies, „dass Deutschland jetzt zu einem effektiven Klimaschutz verpflichtet ist“.

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