Veröffentlicht: 08.08.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine weitere Klimaklage gegen die Bundesregierung erhoben – diesmal auf Basis von EU-Regeln und bezogen auf die Emissionen der Sektoren Verkehr, Gebäude und Landnutzung. Unter Berufung auf die EU-Klimaschutzverordnung und die LULUCF-Verordnung beantragt die Organisation in ihrer Klageschrift, das Gericht möge die Bundesregierung dazu verpflichten, einen Plan mit „zusätzlichen Aktionen“ vorzulegen, die ausreichten, um diese Emissionen gemäß der EU-Vorgaben zu senken. Daneben fordert die DUH „umgehende Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit, eine Sanierungsoffensive bei öffentlichen Gebäuden und eine massive Reduktion des Holzeinschlags in Wäldern“.