Veröffentlicht: 23.06.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Seit der Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf die Bereiche Verkehr und Gebäude (ETS 2) ist die Landwirtschaft der einzige relevante Sektor, dessen Treibhausgas-Ausstoß weiterhin keiner Bepreisung unterworfen ist. Nach wie vor fallen die Emissionen der Agrarbranche unter die sogenannte Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR), die nationale Minderungsziele vorsieht. Erreicht werden sollten diese bislang vor allem durch eine entsprechende Ausrichtung der Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).