Veröffentlicht: 01.03.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Zwar hat er kein Vetorecht. Doch wenn der Europäische Datenschutzausschuss die Zusicherungen der USA für einen besseren Schutz aus der EU stammenden Daten rundheraus für unzureichend befunden hätte, wäre das einer Ablehnungsempfehlung für das Europäische Parlament gleichgekommen. Zudem wäre seine Kritik wohl der Hauptansatzpunkt für ein mögliches, späteres Verwerfen der Angemessenheitsentscheidung der Kommission durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Doch die Datenschutzaufsichtsbehörden der EU sehen das „Data Privacy Framework“ als Rechtsrahmen positiver als Unternehmen befürchtet und Kritiker erhofft haben.