Veröffentlicht: 07.06.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Dass die Europäische Union weltweite Standards einführen und etablieren kann, das darf man als erwiesen betrachten. Das beste Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wer in den EU-Staaten personenbezogene Daten verarbeiten möchte, unterliegt ihr sowieso. Wer dies von außerhalb tun möchte und Daten in einem Drittstaat verarbeiten will, ist ebenfalls an diese Regeln gebunden. Denn es gilt nicht das Herkunftsland-, sondern das sogenannte Marktortprinzip.