Veröffentlicht: 01.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Weniger als ein Jahr vor Auslaufen des aktuellen Beschlusses zum temporären Schutz der aus der Ukraine Geflüchteten bleibt die Lage kompliziert. Derzeit läuft alles auf eine weitere Verlängerung im Herbst hinaus. Die Kommission würde die Verlängerung gemeinsam mit einer überarbeiteten Ausführungsverordnung gemäß Massenzustromrichtlinie (englisch TPD genannt) unterbreiten, die Mitgliedstaaten ihn beschließen. Doch das wird frühestens im Spätsommer der Fall sein, wenn die neue Kommission im Amt ist. Das bedeutet Unsicherheit – für die Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden und für die Ukrainerinnen und Ukrainer.