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GAP

Ackerbau: Verpflichtung zur Stilllegung soll ausgesetzt bleiben

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Veröffentlicht: 31.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Die GAP sieht vor, dass vier Prozent der Flächen brach liegen.

Die Vorschriften für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen sollen weiterhin ausgesetzt bleiben. Das hat die Kommission angekündigt. Wie genau der Vorschlag aussieht, ist noch nicht klar. Der Text soll am Donnerstag kommen. Dem Vernehmen nach soll nicht nur die abermalige Aussetzung der vierprozentigen Stilllegungsverpflichtung kommen. Auch Vorschläge zu Zwischenfrüchten und Leguminosen werden erwartet. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge könnte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren, weil ihre Behörden die rechtliche Oberhand haben. mgr

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