Veröffentlicht: 01.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

In Deutschland wird bei künftigen Europawahlen eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent gelten. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Der Zweite Senat lehnte am Donnerstag Klagen gegen die Einführung der Sperrklausel als unzulässig ab. Geklagt hatte die Kleinpartei „Die Partei“, beziehungsweise deren Vorsitzender. Bisher gilt in Deutschland bei Europawahlen keine Sperrklausel. Das wird auch bei der kommenden Wahl so bleiben, nicht jedoch in Zukunft.