Veröffentlicht: 20.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) werden die nationalen Begleitregelungen zum Digital Services Act nach monatelangem Streit und mit deutlicher Verzögerung auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Umstritten blieb bis zuletzt, wie die Kompetenzverteilung zwischen den deutschen Aufsichtsbehörden im DDG geregelt sein sollte. Gestritten wurde bis Anfang Dezember noch um die Frage, ob Bundesbehörden oder Landesmedienanstalten für Inhaltekontrollen zuständig sein sollen und was aus den Stellen vom Bundesamt für Justiz wird, die bislang das Netzwerkdurchsetzungsgesetz betreuten. Hinzu kam als Streitpunkt, ob zusätzlich zur Rolle als Digital Service Coordinator bei der Bundesnetzagentur weitere, verwandte Zuständigkeiten bei der Behörde in Bonn angesiedelt werden sollten – und damit ein weiterer Schritt zur Digitalagentur gegangen wird.