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EU-Gericht nickt Vollstreckung von Strafgeld gegen Polen ab

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Von Newsdesk

Veröffentlicht: 06.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 04.04.2025

Poland's and the European Union's flags reflect in a glass floor before the welcoming of the President of the European Council, Antonio Costa, by Poland's Prime Minister, Donald Tusk, in Warsaw, Poland, on January 3, 2025.
Im Zuge eines Streits über eine Justizreform der damaligen PiS-Regierung hatte die EU Zwangsgelder gegen Polen verhängt. Das Gericht der Europäischen Union hat dies nun für rechtmäßig erklärt.

Das Gericht der Europäischen Union hat eine von Polen angestrengte Klage gegen die Vollstreckung von Zwangsgeldern abgewiesen. Wie die Richter in Luxemburg mitteilten, wurde ein Betrag in Höhe von rund 320 Millionen Euro zu Recht mit verschiedenen Forderungen Polens gegenüber der Union verrechnet. Die zuständige EU-Kommission habe mit der Einziehung der geschuldeten Beträge nicht gegen Unionsrecht verstoßen, hieß es.

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Polen Rechtsstaatlichkeit António Costa