Veröffentlicht: 06.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 04.04.2025

Das Gericht der Europäischen Union hat eine von Polen angestrengte Klage gegen die Vollstreckung von Zwangsgeldern abgewiesen. Wie die Richter in Luxemburg mitteilten, wurde ein Betrag in Höhe von rund 320 Millionen Euro zu Recht mit verschiedenen Forderungen Polens gegenüber der Union verrechnet. Die zuständige EU-Kommission habe mit der Einziehung der geschuldeten Beträge nicht gegen Unionsrecht verstoßen, hieß es.