Veröffentlicht: 22.02.2023,
Letzte Aktualisierung: 22.02.2023
Die Europäische Kommission hat am Dienstag einen Aktionsplan vorgestellt, der die schrittweise Abschaffung der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis zum Jahr 2030 vorsieht. Diese Leitmaßnahme ist eines von mehreren Dokumenten, in denen die Behörde die Ambitionen der EU in Bezug auf den Schutz der Meeresumwelt, die Dekarbonisierung des Fischereisektors und ein nachhaltiges Fischereimanagement darlegt.
Das Verbot der Grundschleppnetzfischerei ist Teil eines Aktionsplans zum „Schutz und zur Wiederherstellung der marinen Ökosysteme“, der seit über einem Jahr erwartet wurde. Ursprünglich war der Aktionsplan für 2021 vorgesehen. Er wurde aber mehrfach verschoben, nachdem eine öffentliche Konsultation den starken Widerstand der Fischereiindustrie deutlich gemacht hatte.