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EuGH-Generalanwalt: Alte Diesel müssen in neuen Testverfahren bestehen

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Veröffentlicht: 22.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Ein Fall, in dem es um zwei Käufe von Diesel-Pkw vor einigen Jahren geht, könnte Geschichte schreiben.

Generalanwalt Athanasios Rantos schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine strenge Auslegung der Abgasvorschriften bei älteren Dieselfahrzeugen vor. In seinem Schlussantrag zu einem Fall von zwei Käufern von Mercedes-Benz-Diesel-Pkw, den das Landgericht Duisburg vorgelegt hat, plädiert er für folgende Linie: Ein Fahrzeug, das seinerzeit ausschließlich Testverfahren auf dem Prüfstand („New European Driving Cycle“, NEDC) durchlaufen musste, müsse auch im Realtestbetrieb auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einhalten.

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