Veröffentlicht: 22.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Generalanwalt Athanasios Rantos schlägt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine strenge Auslegung der Abgasvorschriften bei älteren Dieselfahrzeugen vor. In seinem Schlussantrag zu einem Fall von zwei Käufern von Mercedes-Benz-Diesel-Pkw, den das Landgericht Duisburg vorgelegt hat, plädiert er für folgende Linie: Ein Fahrzeug, das seinerzeit ausschließlich Testverfahren auf dem Prüfstand („New European Driving Cycle“, NEDC) durchlaufen musste, müsse auch im Realtestbetrieb auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einhalten.