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Arbeitnehmerrechte

Europäische Betriebsräte: Darauf hat sich der Rat geeinigt

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Veröffentlicht: 21.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Eurobetriebsräte können europäische Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten vertreten, die in mindestens zwei Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind.

Der Rat hat sich auf seine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) verständigt. Eine Einigung war erwartet worden, obwohl die deutschen Liberalen zuvor Bedenken angemeldet hatten.

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