Veröffentlicht: 12.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Europaparlament hat den politischen Kompromiss zur Industrieemissionsrichtlinie angenommen. Die Richtlinie verschärft die Grenzwerte bei Emissionen von Industriebetrieben der Luft, des Wassers und der Erde. Die Regeln gelten auch für größere landwirtschaftliche Betriebe, die Schweine und Hühner aufziehen. Schweinezüchter mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) sind betroffen. Biobetriebe sind ausgenommen. Geflügelbetriebe mit mehr als 300 Legehennen (GVE) oder mit mehr als 280 Masthühnern (GVE) werden ebenfalls von dem EU-Gesetz erfasst. Für Höfe mit Schweinen und Geflügel liegt die Schwelle bei 380 GVE. Höfe mit Rindern fallen nicht unter die Regulierung.