Veröffentlicht: 02.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 02.03.2025

Bis zum 23. Mai läuft die Konsultation der EU-Kommission zu den Wettbewerbsvorschriften für vertikale Vereinbarungen in der Automobilindustrie. Die Konsultation findet vor dem Hintergrund der laufenden Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien statt. Die Kfz-GVO wurde 2023 verlängert bis zum 31. Mai 2028. Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen mehreren Unternehmen, die auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- und Vertriebskette tätig sind. Sie betreffen die Bedingungen für Bezug, Verkauf und Weiterverkauf von Dienstleistungen sowie Waren. mgr