Veröffentlicht: 20.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Eine neue Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) empfiehlt, den Anwendungsbereich der von der Kommission vorgeschlagenen speziellen Richtlinie für die zivilrechtliche Haftung von künstlicher Intelligenz zu erweitern. Die Studie identifiziert wesentliche Mängel in der ursprünglichen Folgenabschätzung der Kommission.