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Gemeinsame Agrarpolitik

Kommission setzt Ausnahme zu Brachflächen im Alleingang durch

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Veröffentlicht: 14.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Statt einen Teil der Ackerfläche brach liegen zu lassen, können Landwirte der neuen Ausnahmeregelung zufolge zum Beispiel Linsen oder Erbsen anbauen.

Im Hin und Her um die Aussetzung der Regeln zu Brachflächen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Europäische Kommission ein Machtwort gesprochen. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung hatte unter den Mitgliedstaaten am Freitag nicht die nötige Mehrheit gefunden. Darüber hat sich die Kommission jetzt hinweggesetzt und die Lockerung im Alleingang in die Tat umgesetzt. Die Maßnahme biete „den Landwirten Flexibilität und belohnt sie gleichzeitig für ihre wichtige Arbeit“, begründete Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Schritt.

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