Veröffentlicht: 24.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Wenige Wochen vor Ablauf der Umsetzungsfrist hat die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten noch immer nicht mit der Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht begonnen. Bislang haben nach Angaben des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC) nur sechs Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht vorgelegt: Belgien, Ungarn, Lettland, Luxemburg, Polen und Rumänien.