Veröffentlicht: 18.10.2022,
Letzte Aktualisierung: 18.10.2022
Das Bundesamt für Justiz hat den Anbieter Telegram mit zwei Bußgeldern belegt. Beide Strafzahlungen wurden für die Nichteinhaltung der Anforderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verhängt: 4,25 Millionen Euro soll die in Dubai ansässige Firma für das Fehlen von Meldewegen für rechtswidrige Inhalte zahlen, weitere 750.000 Euro aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Vertreters mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland.