Veröffentlicht: 07.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Mit 307 zu 263 Stimmen hat das Parlamentsplenum am Mittwoch seine Verhandlungsposition zur vorgeschlagenen Lockerung des EU-Gentechnikrechts angenommen. Die Abgeordneten stellten sich damit im Grundsatz hinter den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Regeln für bestimmte genetisch veränderte Pflanzen zu lockern – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Denn das Parlament votierte dafür, dass auch künftig alle Produkte, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, mit der Aufschrift „neuartige genomische Verfahren“ versehen werden müssen. Dass ein Produkt mithilfe neuer Züchtungstechniken erzeugt wurde, soll zudem entlang der gesamten Lieferkette rückverfolgbar bleiben.