Veröffentlicht: 18.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Am Donnerstag hat die EU-Kommission die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit kritischer Einrichtungen und Netze im Rahmen der NIS2-Richtlinie beschlossen. Sie enthält detaillierte Maßnahmen für das Risikomanagement zur Cybersicherheit sowie für erhebliche Sicherheitsvorfälle. Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste bereitstellen, sollen solche Fälle den nationalen Behörden melden.