Veröffentlicht: 07.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Kommission hat ihre Analyse zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen abgeschlossen. Sie kommt zum Schluss, „dass in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union mehr besteht“, teilte die Kommission am Montag mit. Die Kommission habe den Rat und das Europäische Parlament deshalb informiert, das seit sechs Jahren laufende Rechtsstaatlichkeitsverfahrens gegen Polen einzustellen.