Veröffentlicht: 01.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 01.08.2023
Zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff hat die EU-Kommission eine neue Anwendungshilfe herausgegeben, die auch Produzenten in Nicht-EU-Ländern die Einhaltung europäischer Standards erleichtern soll. Die wichtigste Erläuterung zu den beiden zentralen Delegierten Rechtsakten betrifft die Marktabgrenzung in Drittstaaten durch Stromgebotszonen. Vorrangig ist laut Kommission das Vorhandensein von Regionen mit stündlich ermittelten Strompreisen. Falls entsprechende Regeln nicht existieren, werden alternative Abgrenzungskriterien genannt.