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Fördergeld-Affäre

Gericht lehnt Eilantrag von Sabine Döring ab

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Veröffentlicht: 06.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025

Keine Ausnahme, keine Aufhebung: Die Verschwiegenheitspflicht für Sabine Döring bleibt bestehen, entschied das Verwaltungsgericht Minden. Die entlassene Staatssekretärin hatte versucht, sich in der Fördergeld-Affäre zu Wort zu melden.

Das Verwaltungsgericht Minden hebt die Verschwiegenheitspflicht der früheren Staatssekretärin Sabine Dörings nicht auf. Die 12. Kammer hat entschieden, „dass der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Ansprüche auf Unterlassung sowie Aussagegenehmigung gegen die Bundesrepublik Deutschland zustehen“, heißt es in einer Unterrichtung des Gerichts, die Table.Briefings vorliegt. Döring habe diese Ausnahme nach Erscheinen einer Presseerklärung des BMBF zu förderrechtlichen Konsequenzen in Bezug auf einen offenen Brief zu Protestcamps an Berliner Hochschulen geltend gemacht.

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Bettina Stark-Watzinger Hochschulen BMBF Forschungsausschuss Fördergeld-Affäre Sabine Döring