Veröffentlicht: 08.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

EU-Länder können Bezeichnungen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Ersatzprodukte nicht grundsätzlich verbieten. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in einer Vorabentscheidung. Sie können nur einzelne Produktbezeichnungen rechtlich definieren, also etwa Voraussetzungen vorgeben, die ein Produkt erfüllen muss, um beispielsweise Schnitzel heißen zu dürfen.