Mit dem ersten politischen Trilog beginnen am Dienstag unter Zeitdruck die Verhandlungen über das EU-Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Offen ist, ob Opfer per Gesetz eine Wiedergutmachung erhalten sollen. Fraglich ist zudem, ob die Bundesregierung zustimmt.
Die EU will Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Der Plan konkretisiert sich nun: Der EU-Rat hat sein Verhandlungsmandat angenommen. Im Fokus stehen Produkte aus China.
Die EU will Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Der Rat hat sein Verhandlungsmandat angenommen. Am kommenden Dienstag soll der erste Trilog stattfinden.
Das EU-Lieferkettengesetz könnte scheitern, wenn sich Deutschland wegen der ablehnenden Haltung der FDP im Rat enthalten sollte. Wissenschaftler halten der FDP und Wirtschaftsverbänden ein falsches Verständnis von den Auswirkungen der geplanten Richtlinie vor.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) wird voraussichtlich am 9. Februar über das EU-Lieferkettengesetz beraten. Sollte dann keine Mehrheit zustande kommen, halten SPD und Grüne Nachverhandlungen in dieser Legislaturperiode für unrealistisch.
Die Kritik großer Verbände in Deutschland an dem geplanten EU-Lieferkettengesetz fällt harsch aus. Wirtschaftsverbände in den Niederlanden und Dänemark hingegen betonen die Chancen.
Der neue Global Circularity Gap Report zeigt Lösungen auf, wie im Gebäudesektor der Übergang zur Kreislaufwirtschaft gestaltet werden kann. Gleichzeitig will Deutschland Vorreiter für Zirkularität werden, hat aber noch einige Hürden zu nehmen.
Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und die Verbraucherorganisation Foodwatch werfen der Handelskette Edeka Kundentäuschung im Kontext der Nutzung eines Siegels vor.