Veröffentlicht: 17.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Importeure von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Elektrizität und Wasserstoff bei der Einfuhr in die EU über die Emissionen bei der Herstellung ihrer Produkte berichten. Am Donnerstag hat die Kommission die endgültige Durchführungsverordnung für die Übergangsphase des CBAM bis Ende 2025 veröffentlicht, in der lediglich berichtet werden muss, aber kein finanzieller Ausgleich fällig ist.