Veröffentlicht: 14.01.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Europäische Kommission zieht sogenannte Bagatellgrenzen bei der Anwendung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in Betracht. Das geht aus einer Antwort von EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra an das Europaparlament hervor. Demnach prüft die Kommission in der derzeitigen Übergangsphase des CBAM mögliche Probleme bei der Erhebung der Grenzabgabe für kohlenstoffintensive Importe. Dazu gehören auch De-minimis-Regeln, durch die der CBAM beim Import von Kleinstmengen keine Anwendung findet.