Veröffentlicht: 16.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Nachdem der CSAM-Verordnungsvorschlag von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vom Parlament regelrecht zerpflückt wurde und die Mitgliedstaaten nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, haben sich die Ko-Gesetzgeber nun auf eine Übergangslösung verständigt: Die bisherigen Ausnahmeregelungen, die Anbietern die Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erlauben, werden bis 2026 verlängert. Das Vorhaben sollte eigentlich eine gesetzliche Neuregelung schaffen, ist aber nicht konsensfähig.