Veröffentlicht: 13.06.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.10.2023
Interessenvertreter und Lobbyisten dürfen ab sofort nur noch an Veranstaltungen im Europaparlament teilnehmen, wenn sie zuvor im Lobbyregister registriert wurden. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die von Interessenvertretern wie etwa Mitarbeitern von NGOs oder Lobbyisten und Fraktionen gemeinsam organisiert werden als auch für Veranstaltungen, die von den Fraktionen oder einzelnen Europaabgeordneten unter Teilnahme von Interessenvertretern organisiert werden. Der Generalsekretär des Europaparlaments soll regelmäßig und repräsentativ Stichproben machen, ob die neuen Regeln zur Konditionalität korrekt angewendet werden und darüber einmal jährlich einen Bericht abgeben.