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Flottengrenzwerte: Wie Strafzahlungen bis 2027 vermieden werden sollen

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Veröffentlicht: 01.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Kohlendioxid-Reduktionsziele für Neuwagen für die Jahre 2025 bis 2027 werden flexibler gestaltet.

Um Strafzahlungen wegen verfehlter Klimavorgaben in diesem Jahr müssen sich Autohersteller zunächst keine Sorgen mehr machen. Die EU-Kommission beschloss am Dienstag, dass Hersteller die CO₂-Flottengrenzwerte 2025, 2026 und 2027 nicht jedes Jahr einzeln einhalten müssen. Stattdessen wird ihre Emissionsminderung über die drei Jahre hinweg gemittelt bewertet. Wer also die Vorgaben 2025 verfehlt, kann Strafzahlungen verhindern, indem in den beiden darauffolgenden Jahren die Reduktionsziele übertroffen werden.

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