Veröffentlicht: 07.10.2021,
Letzte Aktualisierung: 28.01.2024
Laut eines Entwurfs des Kommissions-Arbeitsprogramms, der Europe.Table vorliegt, plant die EU-Kommission das „Recht auf Reparatur“ im dritten Quartal 2022 zu verabschieden. Angekündigt hatte sie das Vorhaben bereits bei der Vorstellung des Green Deals im Dezember 2019. Im März konkretisierte sie es im neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.