Veröffentlicht: 23.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Kommission will die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich entschärfen – und geht damit auf Konfrontationskurs zu Teilen des Europaparlaments. So sollen etwa die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränkt werden und die betroffenen Unternehmen ihre Lieferanten nur alle fünf Jahre auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltschäden überprüfen müssen, statt wie bislang vorgesehen jedes Jahr. Das geht aus einem Entwurf für das Omnibus-Gesetz zum Bürokratieabbau vor.