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BMEL: CDU-Abgeordneter Färber hält das Amt der Tierschutzbeauftragten für verzichtbar

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Veröffentlicht: 30.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025

Legehennen werden nach zwölf bis 20 Monaten geschlachtet und enden meist als Suppenhuhn.
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Das Amt der Tierschutzbeauftragten der Bundesregierung steht für die schwarz-rote Koalition offenbar zur Disposition. „Eine gute Tierschutzpolitik ist auf Bundesebene nicht vom Amt eines Tierschutzbeauftragten abhängig“, sagt der bisherige Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, Hermann Färber (CDU), zu Table.Briefings. „Die Länder haben bereits Tierschutzbeauftragte, sodass das Amt eines Bundestierschutzbeauftragten entbehrlich ist.“ Angesichts der hohen Kosten für die Beauftragten der Bundesregierung und ihre Mitarbeiterstäbe sei die im Koalitionsvertrag angestrebte Halbierung richtig. Eine Tierschutzbeauftragte gibt es erst seit der vorigen Legislaturperiode. Der noch amtierende Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) berief die Veterinärmedizinerin Ariane Kari auf den Posten. Sie war zuvor stellvertretende Tierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Sie ist die einzige Beauftragte im Bereich des Landwirtschaftsministeriums.

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