Veröffentlicht: 16.01.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, den Rechtsrahmen für neue Züchtungstechniken (NGT) zu lockern, könnte zu Rechtsunsicherheit für die Lebensmittelbranche führen. Zu diesem Schluss kommt der Jurist Georg Buchholz in einem von VLOG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. NGT, die als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen gelten (Kategorie 1), unterlägen nach dem Kommissionsvorschlag keiner gesonderten Risikoprüfung oder Kennzeichnungspflicht.