EU-Gentechnikrecht: Die Folgen der Abwehrhaltung für die Biobranche
Die EU-Kommission plant, das EU-Gentechnikrecht zu liberalisieren. Dafür definiert die Brüsseler Behörde zwei Kategorien von Nutzpflanzen, die mittels biotechnologischer Verfahren wie der Genschere CRISPR/Cas entstehen können: NGT-1 und NGT-2, NGT ist die Abkürzung für neue genomische Techniken. Nutzpflanzen der ersten Kategorie (NGT-1) sollen künftig nicht mehr unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Vorausgesetzt, die Erbgutänderung entspricht der […]