Veröffentlicht: 20.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, die steuerliche Gewinnglättung erneut einzuführen. Sie soll rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre gelten, vorausgesetzt, die Beihilfe wird von der EU-Kommission genehmigt. Die politische Verständigung ist bemerkenswert. Denn die Gewinnglättung ist umstritten, weil sie vor allem großen Betrieben, die große Preissprünge zu verzeichnen haben, hilft. Landwirte erhalten jeweils am Ende eines dritten Jahres eine Steuerrückzahlung, wenn die Steuer auf den durchschnittlichen Gewinn der drei Jahre niedriger ausfällt als die Summe der Steuern für die drei Einzeljahre – Spitzen in der Besteuerung werden quasi glattgebügelt.