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CO₂-Flottengrenzwerte: EU-Länder billigen Aufweichung

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Veröffentlicht: 07.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 07.05.2025

Die EU-weit gültigen Emissionsreduktionsziele für Neuwagen im europäischen Binnenmarkt sollen aufgeweicht werden.

Die EU-Botschafter haben am Mittwoch den von der Kommission vorgeschlagenen Flexibilitätsmechanismus bei den CO₂-Flottengrenzwerten ohne Änderungen bestätigt. Einzig Schweden stimmte gegen den Vorschlag. Autobauer dürfen demnach die Emissionsreduktionsziele ihrer Neuwagenflotten für 2025 verfehlen, müssen dies jedoch in den beiden darauffolgenden Jahren kompensieren. Die Flottengrenzwerte für 2025 bis 2027 sollen im Durchschnitt betrachtet werden, sodass Hersteller ihre Ziele nicht jedes Jahr erreichen müssen, sondern nach den drei Jahren abgerechnet werden. So sollen drohende Strafzahlungen für 2025 vermieden werden.

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