Lieferkettenrichtlinie: EU-Kommission plant weitgehende Entschärfung.
Sorgfaltspflichten der Unternehmen könnten sich auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränken, Überprüfungen von Lieferanten auf Menschenrechtsverstöße oder Umweltschäden wären nur noch jedes fünfte Jahr fällig. Das sind die Pläne der EU-Kommission für die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), wie aus einem Entwurf für das Omnibus-Gesetz zum Bürokratieabbau hervorgehen.Der Vorschlag soll am Mittwoch veröffentlicht werden. Bis dahin kann es aber noch größere Änderungen an dem Entwurf geben: Die […]