Verhaltenskodex für Desinformation: Plattformen folgen nur in Teilen
Die Kommission und das European Board for Digital Services haben den freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation offiziell in den Rechtsrahmen des Digital Services Act (DSA) integriert. Diese Anerkennung gemäß Artikel 45 des DSA ermöglicht es Unternehmen, die den Kodex einhalten, ihre Maßnahmen als Risikominderungsstrategien im Sinne des DSA nachzuweisen. Alle großen Plattformen, mit der Ausnahme […]