VW will Risiken von Menschenrechtsverletzungen früh erkennen
Um Risiken von Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu identifizieren, hat der VW-Konzern ein eigenes Verfahren entwickelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, mögliche Verstöße bei Lieferanten und Sublieferanten aufzudecken, bevor Schäden entstehen. Laut VW-Beauftragter Kerstin Waltenberg geschehe das beim Konzern “überaus selten”. Die häufig kritisierten Berichtspflichten verteidigt sie: “Berichtspflichten sind nichts Schlechtes.” Welche Risiken sie dennoch in […]