Ersatzfreiheitsstrafe: Reform, aber kein Kurswechsel
Der Paragraf stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus und betrifft jedes Jahr Tausende Menschen in Deutschland: Wer sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel “erschleicht”, wird gemäß § 265a Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder mit einer Geldstrafe. Wer sich diese nicht leisten kann, dem droht als sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe: Haft. Das gilt […]