CO₂-Flottengesetzgebung für Lkw: E-Fuels landen im Erwägungsgrund
Über einen rechtlich nicht bindenden Erwägungsgrund in der CO₂-Flottengesetzgebung für Nutzfahrzeuge soll die EU-Kommission aufgefordert werden, Möglichkeiten für eine Berücksichtigung von E-Fuels zu schaffen. Unter dieser Bedingung hat Deutschland im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV 1) der politischen Einigung (Trilogergebnis) zugestimmt. Wie bei der CO₂-Flottenregulierung für Pkw steht die entsprechende Passage nicht in dem Rechtstext […]